Arbeitnehmerveranlagung - Bilanzbuchhaltung Renate Linortner St. Georgen im Attergau

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Arbeitnehmerveranlagung

Mein Service > für Privatpersonen


Jedes Jahr verschenken ArbeitnehmerInnen  Millionen Euro an das Finanzministerium!


Und das nur, weil die ArbeitnehmerInnenveranlagung (oft auch als Lohnsteuerausgleich bezeichnet) nicht gemacht wird.

Absetzbeträge werden nur auf Antrag berücksichtigt, dazu zählen
- Sonderausgaben
- Werbungskosten
- Außergewöhnliche Belastung

Die Steuer wird auf Basis des Jahreseinkommens neu berechnet - und wenn man zu viel bezahlt hat, gibt es Geld vom Finanzamt zurück!

Als BilanzbuchhalterIn kann ich diesen Antrag für Sie stellen.
Dabei berate ich Sie selbstverständlich auch über sämtliche Möglichkeiten Steuer zu sparen!

Kontaktieren Sie mich - es könnte sich auszahlen!



Ist Ihr Geld auch dabei?

Mein Wissen - Ihr Vorteil!
©Renate Linortner 2012
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